Heil- und Kostenplan / Ratenzahlung / Finanzierung

Selbstverständlich erhalten sie bei Leick & Leick grundsätzlich vor jedem Behandlungsbeginn einen detaillierten Behandlungsplan mit Kostenvoranschlag.

Der Gesetzgeber sieht für Kassenpatienten nur eine »ausreichende und wirtschaftliche« Versorgung vor. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass einige fortschrittliche Behandlungen nur mit Ihrer Eigenbeteiligung durchgeführt werden können. Die Kosten hängen unmittelbar von der Schwierigkeit und dem damit verbundenen Zeitaufwand der Behandlung ab. Grundsätzlich wird vor jeder Behandlung ein Therapie-Aufklärungsgespräch geführt und ein detaillierter Kostenplan erstellt, so dass für unsere Patienten im Vorfeld eine absolute Kostentransparenz gewährleistet ist und der Anteil der Kostenerstattung durch Versicherungen abgeklärt werden kann. Diese Kostenpläne werden auch dann nicht überschritten werden, wenn sich die Behandlung als komplizierter und zeitaufwendiger als vermutet darstellt.

Sie erhalten Ihre Rechnung vom Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum (DZR).

Ihre Vorteile als Patient:

  • Möglichkeiten zur Teilzahlung
    Flexibel und unbürokratisch können Sie Ihre Rechnung z.B. für Füllungen, Zahnersatz oder Implantaten in Raten begleichen. Fragen Sie einfach nach der Patienten-Information zur Teilzahlung.
  • Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche
    Kompetent unterstützt Sie das DZR, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse oder anderen Kostenträgern geltend zu machen.

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